zurück zur Startseite oder zu den Mewes News
Schiffsbesetzungsverordnung - das Ministerium
Knapp 50 Jahre nach meinem Start (im April 1972) in den Traumberuf „Kapitän“, wird auf meine Anfrage vom 14. Februar 2022 - an das neu formierte Verkehrsministerium, nach der Wahl im Herbst 2021 - folgendes von einer persönlichen Mitarbeiterin (mir namentlich bekannt) der Koordinatorin der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft und Tourismus, Frau Claudia Müller - MdB im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhorststrasse 34-37, 10115 Berlin in einem Mailaustausch chronologisch geantwortet:
14.02.22 meine Anfrage:
Sehr geehrte Frau (Name liegt vor),
leider hatte ich keine Gelegenheit, bei einem Empfang in Berlin vom Nautischen Verein ausgerichtet, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, da Sie einen anderen Termin wahrnehmen mussten.
Als Kapitän hatte ich ein paar grundsätzliche Fragen zur Beschäftigung deutscher Seeleute vorbereitet, u.a. die Schiffsbesetzungsverordung unter Beschuss genommen,
wo es sinngemäß heißt:
der Kapitän muss EU-Bürger sein um als solcher auf einem deutschen Schiff Dienst zu tun!
Dies muss schnellstens zurück formuliert werden dahingehend, dass er ein "Deutscher Kapitän" sein muss.
Ansonsten nehmen die "deutschen Reeder" nur noch den EU-Ostbürger für weniger Geld, dagegen haben wir keine Chance mehr.
Der Nachwuchs eh nicht mehr, weil er gar nicht in die Position kommt. Damit ist der Weg frei gegeben für den Ausverkauf des maritimen Know-Hows für Nautiker und Ingenieure aus unserem Lande.
Bitte vertrauen Sie der Lobby der Reeder nicht vollständig, weil sie ihre Versprechen nie eingehalten haben.
Anbei von heute passend ein Zeitungsausschnitt.
Ich habe über all dies auch ein Buch geschrieben. Gern, wenn erwünscht, würde ich Ihnen die Sichtweise eines Kapitäns auf all die Dinge aufzeigen.
Was aus einem tollen Beruf geworden, gemacht wurde!
Schauen Sie doch mal in meine Homepage:
Noch kann ich etwas dem Beruf zurückgeben, dem Nachwuchs helfen. Ich tue das, weil ich den Beruf und die Natur liebe. Da haben wir, Sie als Grüne und ich als Kapitän, ja etwas gemein.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mewes
Kapitän
8.03.22 die Antwort:
Sehr geehrter Herr Mewes,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail an die Koordinatorin der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus, Frau (Name bekannt), MdB. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Rückmeldung.
Die von Ihnen angesprochene Schiffsbesetzungsverordnung folgt in ihren Regelungen den Vorgaben des europäischen Rechtrahmens. Aus diesem leitet sich auch die Voraussetzung ab, dass ein Kapitän auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt, Unionsbürger sein muss. Eine davon abweichende Regelung, die die deutsche Staatsbürgerschaft für einen Kapitän auf einem unter Bundesflagge fahrenden Schiff vorsieht, ist eben aus europarechtlichen Vorgaben nicht zulässig.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Schiffsbesetzungsverordnung im vergangenen Jahr evaluiert, da diese bis zum 30. Juni 2021 befristet war. Im Rahmen dieser Evaluierung hat das BMDV (damals noch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI) festgestellt, dass das Gesamtpaket zur Stärkung der deutschen Flagge sich in der Gesamtheit seiner Einzelmaßnahmen – und damit auch die Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung - stabilisierend auf die Beschäftigung an Bord ausgewirkt und dazu beigetragen hat, maritimes Know-how in Deutschland zu sichern. Mit dem Maßnahmenpaket konnte eine Abschwächung des negativen Ausflaggungstrends erreicht werden (Gesamtpaket zur Stärkung der Deutschen Flagge, Bericht über die Evaluierung der Maßnahmen vom 29. September 2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht in den 2016 vorgenommenen Änderungen der Schiffsbesetzungsverordnung weiterhin einen wichtigen Baustein zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge und Sicherung des maritimen Know-hows in Deutschland.
Bei Fragen oder Anmerkungen melden Sie sich gerne bei mir, oder wenden Sie sich direkt an das federführende Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Mit freundlichen Grüßen
(Name liegt vor)
8.03.22 die Anmerkung von mir kam:
Sehr geehrte Frau (….),
schönen Dank für die Antwort. Habe ich bisher so von niemandem erhalten. Was fehlt ist folgender Aspekt:
viele Reeder, nicht immer die Besten, nutzen diese Verordnung köstlich aus und lassen den möglichen EU Bürger und Kapitän aus Deutschland links liegen und sparen sich damit die Bezahlung nach Tarif. Sie umgehen damit das Versprechen, entsprechend auszubilden, Nachwuchs zu fördern! Sehen Sie sich dazu bitte die Abgänge der Schulen und das neu geschaffene Lotsenausbildungswerk auch einmal an.
Es gibt für all die nautischen Aufgaben innerhalb unserer Grenzen nicht mehr genug Nachwuchs.
Außerdem bedienen sich die Reeder oft der Personal Manager mit Sitz außerhalb Deutschlands und der EU.
Gerade jetzt ein wunder Punkt, weil viele Besatzungen aus der Ukraine und Russland kommen.
Wir sind auch dort nicht mehr unabhängig.
Ich erwarte eigentlich mehr von einer Exportwirtschaft.
Können Sie mir verlässlich sagen, wie viele Schiffe noch unter deutscher Flagge fahren?
Mit freundlichen Grüße
Klaus Mewes
Kapitän
8.03.22 die spontane Antwort wie folgt:
Sehr geehrter Herr Mewes,
leider kann ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Ausführungen nicht widersprechen. Den von Ihnen beschriebenen Trend beobachten wir ebenso und ebenso kritisch.
Deutscher maritimer und nautischer Nachwuchs ist unabdingbar, um das seemännische Know-how in Deutschland zu halten. Dazu gehört die Möglichkeit, Patente auch entsprechend ausfahren zu können. Wir sind zu diesem Thema sowohl mit den Reedern wie auch den Gewerkschaften im engen Austausch.
Dieses Thema liegt Frau (bekannt) sehr am Herzen.
Laut BSH und VDR fuhren am 31.12.2021 275 Schiffe unter deutscher Flagge (s. beigefügtes pdf).
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, wenngleich ich weiß, dass Sie die Antworten nicht zufrieden stellen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Name bekannt)
Und damit lasse ich es vorerst gut sein und schließe meinen Traum nun endgültig ab. Ich habe ihn erlebt und erfüllt, gerade noch so bis hinein in die Rente, am 1. März 2022!
Erinnern Sie sich an meinen Vergleich mit einer Rutsche, schiefen Ebene, hinter mir? Ich behauptete, dass niemand mir diesen Traum noch nachmachen konnte weil dort hinter mir die einzelnen Positionen, Stufen, für deutsche (EU) Seeleute abbrachen, mit billigeren Kräften global besetzt wurden. Von einst 2000 Schiffen sind nun müde 275 Einheiten verblieben! Was für ein Erfolg, das maritime Know-How zu erhalten. Ich gratuliere dazu.
Und ich habe einen Kollegen vor kurzem kennen gelernt, der in Südamerika wohnt, der Liebe wegen, es sich dadurch aber leisten kann für einen Crew-Manager fahren zu können. Unterhalb HTV (Heuer-Tarif-Vertrag) versteht sich.
Steuerlich abgemeldet und von allen Sozialversicherungen und Ansprüchen (Rente + Krankengeld + Arbeitslosenversicherung) sich aus Deutschland verabschiedet hat. Paid on Board only! Er ist froh in Südamerika einen hohen Lebensstandard genießen zu können! Noch besser wäre es für ihn gewesen, in China zu leben, wie ich es im Buch beschrieben habe.
Wenn das vorbildlich ist, dann könnte keine deutsche Frau oder deutscher Mann, obwohl beide EU Bürger sind, mehr diesen Beruf ergreifen, um in Deutschland zu leben und auch um eine Familie zu haben, geschweige denn von Haus und Hof zu träumen.
Die Konsequenz:
dann geht man ein solches Abenteuer eben nicht mehr ein, logisch.
Es gibt solche Kollegen nicht nur in Südamerika, es gibt sie reichlich anderswo! Da müssten doch die Gewerkschaften, Fachverbände, die nautischen Clubs und Vereine gemeinsam aufschreien und dies anprangern. Sie vertreten ja sogar gemäß ihren Satzungen die Fahrensleute und bieten ihnen beruflichen Rechtsschutz an.
Damit locken die Vereine ihre Mitglieder, nur wo sind die Verfahren auf Gleichstellung innerhalb der EU?
Politisch erhielt ich die Antwort eines CDU Mannes aus Hamburg zur Schiffsbesetzungsverordnung sinngemäß so:
Wir müssen doch tolerant unseren EU Mitbewerbern gegenüber auftreten. Ein Zurück geht nicht.
Das sagte mir ein "Medizinmann" aus Hamburg, ohne maritime Ausbildung und Erfahrungen mit der Schifffahrt. Er kümmerte sich um die Museumshäfen, bisher! Nun wurde er bei der letzten Wahl nicht wieder gewählt, abgewählt, er muss es nun tolerieren und hinnehmen.
Das schadet uns nicht weiter, überflüssig zu sein ist nun sein Schicksal, er teilt es mit seinen Opfern. Ob er es je einsehen wird? Sicher nicht, denn seine Bezüge und die soziale Absicherung nach der Abgeordneten-Periode im Bundestag sind weiterhin üppig, während der abgeschaffte EU Seemann*Frau sich aber umsehen wird um den Lebensstandard zu halten!
Oder kann es in naher Zukunft auch einen EU Abgeordneten im deutschen Bundestag geben? Kann dann der Kanzler, verglichen mit einem Schiffsführer, auch ein EU Bürger sein? Gewagter Gedanke finden Sie? Da gebe ich Ihnen Recht!
Das ist keine Gleichbehandlung,
wie im Grundgesetz geschrieben.